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Impressum



Seitenverantwortlicher:  

SWANS Europe GmbH
Davenstedter Str.115/111
D-30453 Hannover  

Telefon: +49 (0)511-2110055
Telefax: +49 (0)511-441018

E-Mail: info(ät)swans-speaker.de
Internet: www.swans-speaker.com  

UmsatzSt.ID-Nr.:DE251410004
Steuer-Nr.: 2325-02520912183
Handelsregister: HRB 201495
Gerichtsstand: Hannover
Geschäftsführer:
Gundolf Wörner, Jörg Erwin
Bankverbindung: Sparkasse Hannover
BLZ: 25050180
Konto: 900269880  

WEEE-Reg.-Nr. DE 57125787

Registriert beim Grünen Punkt und EAR  

Gestaltung/Technische Betreuung:
the-dimension
mail(at)the-dimension(dot)com
www.the-dimension.com 

Rechtshinweise



[Translate to Niederlande:] Haftungshinweise/Urheberrecht/Rechtswirksamkeit:   

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Datenschutz:   

Die Behandlung Ihrer persönlichen oder geschäftlichen Daten erfolgt ausschließlich nach den bestehenden rechtlichen Grundlagen (BDSG u. TDDSG).Die Eingabe von persönlichen oder geschäftlichen Daten (per E-Mail o.Ä.) erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis des Nutzers. Die SWANS Europe GmbH speichert die Daten elektronisch ausschließlich zur Auftrags-oder Anfrageabwicklung sowie für interne Marketingzwecke. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Auftragsabwicklung ( Swans Fachhändler, Paketdienst, Reparaturservice, Lieferanten) sowie bei Finanzierungen an die Finanzierungsbank und die Schufa. Sie können der Nutzung und Speicherung Ihrer Daten jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen.
Selbstverständlich können Sie Ihre gespeicherten Daten jederzeit abfragen.
Tel.: 0511-441027, Mail: info(ät)swans-europe.eu
Bei Anfragen oder Anregungen erreichen Sie uns ebenfalls unter diesen Kontaktdaten. 

[Translate to Niederlande:] Allgemeine Geschäftsbedingungen der SWANS Europe GmbH



[Translate to Niederlande:]

§1 Geltung der Bedingungen

 

Die Leistungen, Angebote sowie die Lieferungen des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen.

§2 Vertragsabschluss

Die in Prospekten, Anzeigen usw. enthaltenen Angebote sind auch in Bezug auf ihren Preis freibleibend und unverbindlich. Der Verkäufer sieht sich 30 Kalendertage an individuell ausgearbeitete Angebote gebunden. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sind ausschließlich schriftlich zu vereinbaren. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Spezifikationen und Bezeichnungen stellen den technischen Stand zum Zeitpunkt des Abschlusses dar und beziehen sich auf Herstellerangaben, sofern nicht anders vermerkt. Der Verkäufer behält sich Konstruktionsänderungen für Lieferungen, sofern diese nicht grundlegend sind und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird, vor.

§3 Preise

Für Kaufverträge gelten die vereinbarten Preise. Diesen enthalten ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% . Bei Werkstattreparaturen wird die erbrachte Leistung nach ihrem zeitlichen Anspruch und Aufwand berechnet. Fehlt bei einem Reparaturauftrag eine Fehlerbeschreibung, so wird keine Gewähr übernommen. Kann durch das Fehlen der Fehlerbeschreibung keine Reparatur durchgeführt werden, so werden dem Auftraggeber die Prüfkosten berechnet. Die Verrechnungssätze für Arbeits- und Fahrtzeit sowie Pauschal-Abrechnungspreise der Werkstattreparaturen werden jeweils nach der gültigen Preisliste für Leistungen angeboten und berechnet. Bei Serviceleistungen für Kleinmontagen und Wartung im Außendienst nach ihrem zeitlichen Anspruch und Aufwand berechnet. Die Kosten umfassen die Arbeits- und Fahrtzeit sowie deren tarifmäßige Zuschläge sowie den Verbrauch von Materealien und Bauteilen.

§4 Lieferzeiten

Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Sollte der Verkäufer in Verzug geraten, so obliegt dem Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf 2 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt. Der Käufer kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung nur verlangen, wenn der Schaden vom Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

§5 Gewährleistung und Haftung

Ist bei Kaufgegenständen der Liefergegenstand mangelhaft, so liefert der Verkäufer umgehend nach seiner Wahl und unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert gegebenenfalls nach. Es sind auch mehrfache Nachbesserungen zulässig, solange sie für den Käufer zumutbar sind. Offensichtliche Mängel sind dem Verkäufer innerhalb 2 Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, dem Verkäufer zur Besichtigung bereitzuhalten. Bei Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen können keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer gestellt werden. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Für Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer liegen unter der Verjährungsfrist von 6 Monaten. Sämtliche weitergehende Gewährleistungen des Herstellers bleiben unberührt. Gebrauchtgeräte werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung des Verkäufers verkauft. Sämtliche Ansprüche gegen den jeweiligen Hersteller der Geräte bleiben unberührt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Service und Kundendienst erfolgt über die entsprechenden Vertragswerkstätten.
Die Abwicklung erfolgt über die
Swans Europe GmbH
Davenstedter Str.111, 30453 Hannover
Tel. 0511-441027, Fax: 0511-441018
info(ät)swansspeaker.de

§6 Eigentumsvorbehalt

Die verkauften Gegenstände bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Erst bei Bezahlung des vollständigen Kaufpreises geht der Gegenstand ohne weiteres in den Besitz des Käufers über. Der Käufer verpflichtet sich bis zur vollständigen Bezahlung den Gegenstand weder durch Verkauf, Vermietung, Verpfändung, Verleihung noch in sonst einer Art über den Gegenstand zu verfügen. Er verpflichtet sich zur sofortigen Anzeige, wenn der Gegenstand durch Dritte gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollte. Alle durch die Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie der zur Herbeischaffung des Gegenstandes aufgewendeten gerichtlichen sowie außergerichtlichen Kosten hat der Käufer zu erstatten, sofern er die Entstehung der Kosten schuldhaft verursacht hat. Der Käufer verpflichtet sich, solange der Gegenstand nicht in seinen Besitz gewechselt hat, ihn ordnungs- und sachgemäß zu behandeln und für entsprechende Reinigung zu sorgen. Die Gefahr der Beschädigung sowie der Vernichtung des Gerätes trägt der Käufer.

§7 Zahlung

Rechnungen des Verkäufers über gebrauchte Geräte sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sofort ohne Abzug zahlbar. Montage- und Wartungsrechnungen sind ohne jeden Abzug unverzüglich nach Eingang der Rechnung zu begleichen. Die Ablehnung von Schecks behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor, die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Der Verkäufer ist im Falle eines Verzuges des Käufers bezüglich seiner Zahlung berechtigt Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes mindestens jedoch 2% über dem Bundesbankdiskontsatz - zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtsfähig festgestellt ist.

§8 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Hannover. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile das Gericht, das für den Sitz des Verkäufers zuständig ist, als Gerichtsstand vereinbart.